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Dänemark hat EU-Minderheitencharta noch nicht ratifiziert

 
     
 
Ist der gesetzliche Schutz der deutschen Sprache in Dänemark in Gefahr? Muß die deutsche Minderheit im dänischen Nordschleswig fürchten, daß sie nicht in absehbarer Zeit in den Genuß des Schutzes kommt, den die "Charta der Regional- und Minderheitensprachen" der EU bietet?

Diese Frage stellt sich, nachdem das dänische Parlament, das Folketing, die für Ende des vergangenen Jahres vorgesehene Ratifizierung aufgeschoben hat. Grund ist ein Einspruch der Färöer-Inseln, die über eine eigene Sprache verfügen. Dänemark sah keinen Anlaß, diese Sprache – übrigens genausowenig wie das Grönländische – in die besonderen Schutzbestimmungen einzubeziehen, weil sie auf ihren Inseln jeweils die beherrschenden Hauptsprachen sind.

Am 24. November 1999 äußerten zwei färingische Abgeordnete im Folketing die Bitte, keinen endgültigen Beschluß über den Beitritt zum Sprachenpakt zu treffen, bis das färingische Parlament, das Lagting, das Thema erörtert hat. Zwar stand die Ratifizierung schon seit langer Zeit auf der Tagesordnung, doch folgte das Kopenhagener Folketing dieser Bitte, so daß man nun nicht weiß, wann endlich Dänemark dem Abkommen beitritt.

Die deutsche Volksgruppe
ist besorgt. Sie fürchtet, wie es in ihrer Zeitung "Der Nordschleswiger" zu lesen war, daß Monate und Jahre vergehen können, bis der Schutz, den die Charta bietet, nachträglich verankert ist.

Der dänische Außenminister Niels Helvig Petersen beruhigte. Er nahm gegenüber der deutschen Volksgruppe Stellung und betonte noch einmal den unumstrittenen Beschluß der dänischen Regierung, den "Schutz und die Förderung regionaler Sprachen und Minderheitensprachen in verschiedenen Ländern und Regionen Europas als ein wichtiger Beitrag für Europas Kultur, Werte und Traditionen" zu unterstützen. Er unterstrich auch, daß Dänemark nach Ratifizierung die praktischen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des Deutschen umsetzen will. Nach der Charta – die in Dänemark "Pakt" genannt wird – müssen die Länder, die sich auf die Ratifizierung einließen, aus einem großen Katalog von möglichen Maßnahmen zur Förderung der jeweiligen Minderheiten- und Regionalsprachen mindestens 35 einführen, wie etwa Gerichtsverfahren in Minderheitensprachen durchführen, notfalls Übersetzer zur Verfügung stellen, Möglichkeiten einräumen, daß gegenüber den Verwaltungen Anfragen in der Sprache der jeweiligen Minderheit bzw. Volksgruppe gestellt werden können und auch beantwortet werden müssen, daß ein Hörfunksender und ein Fernsehkanal sowie mindestens eine Zeitung in der Sprache der Volksgruppe vorhanden sein sollen usw.

Deutschland hat die Charta bereits 1998 ratifiziert und damit den Nationalen Volksgruppen der Dänen und Sorben den entsprechenden Schutz garantiert, wie auch den Sprachminderheiten der Friesen und der Sinti und Roma. Als Regionalsprache wurde zudem das Niederdeutsche akzeptiert.

Nachdem die Parlamente von insgesamt acht Ländern in Europa der Charta zugestimmt haben – neben Deutschland auch Finnland, Ungarn, Kroatien, Liechtenstein, die Niederlande, Norwegen und die Schweiz – tritt die Charta in Kraft. Allerdings ist kein Staat zur Übernahme der Konvention verpflichtet. Und so haben sich denn bisher auch beispielsweise Griechenland, die Türkei, aber auch Frankreich und Spanien geweigert, sie zu akzeptieren mit der Begründung, in ihren Grenzen gebe es keine Minderheiten, da alle Bürger auch Staatsbürger eben des jeweiligen Staates seien. Dabei sind tatsächlich lediglich Portugal und Island Länder ohne Minderheiten.

Es ist zu wünschen, daß sich die Verabschiedung der Sprachencharta bei unserem Nachbarn Dänemark nur eine kurze Zeit verzögern wird, damit beispielsweise ein rechtlicher Anspruch darauf besteht, daß die in deutscher Sprache verfaßten Satzungen der Institutionen der deutschen Volksgruppe von allen dänischen Behörden akzeptiert werden.

 
     
     
 
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