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Erklärung der LO: Bierut-Dekrete sind aufzuheben

 
     
 
EU-Kommissar Günter Verheugen (SPD) hatte bereits auf der Jahreskonferenz des Deutsch-Tschechischen Gesprächsforums 1999 in Brünn festgestellt, daß die Europäische Union (EU) darüber wachen werde, daß die Benesch-Dekrete in der Tschechischen Republik
in gegenwärtigen und zukünftigen Fällen, insbesondere im Restitutionsbereich, keine diskriminierende Wirkung entfalten.

Wie wichtig Verheugen die Einhaltung von Menschen- und Volksgruppenrechten ist, offenbarte er in einem Interview der "Financial Times Deutschland". Verheugen: "Fortschritte bei der Lösung der Kurdenfrage sind vor Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unbedingt erforderlich."

Die Freundeskreis Ostdeutschland begrüßt ausdrücklich dieses Ansinnen auf Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschen- und Volksgruppenrechte. Sie fordert EU-Kommissar Verheugen auf, in gleicher Weise gegenüber der Republik Polen aufzutreten.

Auch die Republik Polen ist auf dem Weg in die Europäische Union. Aber auch sie hat Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und in der Auseinandersetzung mit eigenen Menschenrechtsverletzungen. Die "Bierut-Dekrete" entsprechen den tschechischen "Benesch-Dekreten", und auch sie wirken bis heute fort. Die Enteignung der Deutschen gemäß dem Dekret vom 8. März 1946 (Dekret über das verlassene und ehemals deutsche Vermögen) entfaltet in Polen bis heute Wirkung.

Zur Wahrung der Rechtseinheit und des dauerhaften Rechtsfriedens in der Europäischen Union sind die Beitrittskandidaten dahingehend anzuhalten, essentielle Menschenrechtsverletzungen, dies gilt insbesondere für Vertreibung und Enteignung, aufzuheben und den entstandenen Schaden im Rahmen des Möglichen zu beseitigen.

Die Freundeskreis Ostdeutschland unterstützt insoweit die Arbeit des EU-Kommissars und erklärt als Vertreterin der ostdeutschen Heimatvertriebenen ausdrücklich die Bereitschaft zu Gesprächen mit den zuständigen polnischen Behörden.

Europa braucht nicht nur die deutsch-französische, sondern auch die deutsch-polnische Freundschaft. Dies belegen die bereits bestehenden Partnerschafts- und Kooperationsverträge zwischen den ostdeutschen Heimatkreisgemeinschaften und den entsprechenden Administrationen der Städte in Ostdeutschland.

Das Heimatrecht muß eingeräumt und die Enteignung muß im Rahmen des Möglichen rückgängig gemacht oder bezüglich der Folgen der Enteignung eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Erika Steinbach

Sprecher der LO

 
     
     
 
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