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Gründung des Auswärtigen Amtes

 
     
 
Der Sieg Preußens über Österreich im Bruderkrieg von 1866 führte zu einem Wechse in der Vorherrschaft in Deutschland. Der eher österreichisch dominierte Deutsche Bun wurde aufgelöst, und die Donaumonarchie erkannte Norddeutschland als Interessensphär und Einflußgebiet Preußens an. Es folgte die Gründung des Norddeutschen Bundes unte preußischer Führung.

Gemäß der am 1. Juli 1867 in Kraft getretenen Bundesverfassung übernahm der Köni von Preußen als "das Bundespräsidium" die völkerrechtliche
Vertretung de Bundes gegenüber dem Ausland. Hierzu standen ihm die Konsulate der Mitgliedsstaaten de Bundes zur Verfügung. Ein Außenministerium des föderalen Norddeutschen Bundes gab e jedoch nicht, und so bediente sich der preußische König zur Ausübung der Außenpoliti des Bundes seines königlichen Außenministeriums, dem dadurch auch die Konsulat unterstanden.

Verständlicherweise waren insbesondere die freien un unabhängigen  Kaufmannsstädte Hamburg und Bremen mit ihren großen und dichte Konsulatsnetzen nicht willens, diese widerstandslos dem preußischen Außenministerium zu unterstellen. Die Konsulate der Bundesstaaten wurden deshalb mit dem Gesetz betreffend die Organisation der Bundeskonsulate vom 8. November 1867 der einzigen Behörde de Norddeutschen Bundes, dem Bundeskanzleramt, unterstellt. Diese Teilung de außenpolitischen Kompetenzen des Bundes auf Kosten des Außenministerium Preußens un zugunsten des Bundeskanzleramts war organisationstechnisch ineffektiv, aber ei Fortschritt auf dem Wege zum kleindeutschen Nationalstaat.

Weitere Fortschritte bewirkte unfreiwillig Napoleon III., der Kaiser der Franzosen. Wi viele seiner Vorgänger und Nachfolger an der Spitze Frankreichs liebte auch e Deutschland so sehr, daß er froh war, daß es mehrere davon gab, und auch er versucht durch eine Deutschlandpolitik nach dem Motto "divide et impera", "Teile un herrsche!", das seinige dazu beizutragen, daß es so blieb. Deshalb ignorierte er die Gründung und Verfassung des Norddeutschen Bundes und lud Anfang November zu einer von ih geplanten internationalen Konferenz bezüglich der römischen Frage die in seine Hauptstadt vertretenen deutschen Bundesstaaten einzeln ein.

In Berlin merkte man die Absicht und war verstimmt. Vom preußischen Botschafter u eine Erklärung gebeten, rechtfertigte der kaiserliche Außenminister das französisch Verhalten damit, daß die Konstituierung des Norddeutschen Bundes den fremden Mächte noch nicht notifiziert worden sei. Diese Rechtfertigung hatte Konsequenzen.

Am 18. Dezember 1867 vollzog König Wilhelm I. eine Order, durch die alle preußische Vertreter – außer denjenigen bei den süddeutschen Staaten und beim Heiligen Stuh – zusätzlich als Vertreter des Norddeutschen Bundes beglaubigt wurden. Viele Parlamentariern ging dieser Schritt nicht weit genug. Sie plädierten im preußische Abgeordnetenhaus und im Reichstag des Norddeutschen Bundes für die Übernahme de preußischen Außenministeriums auf den Bund.

Der Bundeskanzler sowie preußische Ministerpräsident und Außenminister Otto v Bismarck machte sich diesen insbesondere nationalliberalen Wunsch schließlich zu eigen Nachdem er sich bereits im Vormonat der Zustimmung des zweitmächtigsten Bundesstaate Sachsen versichert hatte, beantragte er in der Bundesratssitzung vom 22. Februar 1869 in Übereinstimmung mit dem Reichstag, "daß der Bundesrat die Aufnahme des vorliegende Etats für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in den Bundeshaushalts-Eta für 1870 beschließen wolle". Aufgrund der Annahme dieses Antrages ging am 1. Janua 1870 das bisherige preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten mit alle seinen Einrichtungen und seinem gesamten Personal auf den Norddeutschen Bund über.

Nicht "nur des kürzeren Ausdrucks wegen, sondern wesentlich, weil diese Behörd in der Tat nicht den Wirkungskreis eines verfassungsmäßigen Ministers darstellt" schlug Bismarck Wilhelm I. vor, "das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten de Norddeutschen Bundes amtlich als ,Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes‘ zu bezeichnen". Wilhelm entsprach Bismarcks Wunsche am 4. Januar 1870 mit eine entsprechenden Kabinettsorder. Gut ein Jahr später, am 13. Januar 1871, die Verfassun des Deutschen Reiches war seit wenigen Tagen in Kraft, verlor das Auswärtige Amt durc ein Zirkular des Bundeskanzleramtes offiziell den Zusatz "des Norddeutsche Bundes".

Das Auswärtige Amt wird inzwischen wie die anderen Ressorts der Bundesregierung vo einem Bundesminister geleitet, aber seine eigenwillige, wohl auf eine Übertragung de britischen Terminus "Foreign Office" ins Deutsche zurückgehende Bezeichnun trägt das AA noch heute. D. Beutler
 
     
     
 
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