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Konrad v. Erlichshausen: Die Hochmeister des Deutschen Ordens

 
     
 
Konrad v. Erlichshausen folgte seinem Vorgänger Paul v. Rusdorf nach dessen Amtsverzicht und wurde am 12. April 1441 zum Hochmeister gewählt. Er war vorher schon fast zehn Jahre als Großkomtur und als Marschall in der Führungsspitze des Deutschen Ordens tätig gewesen. Davor hatte er im Rahmen seiner langen Laufbahn im regionalen Bereich als Vogt beziehungsweise Komtur von Roggenhausen, Ragnit, Thorn und Althaus Kulm wichtige Erfahrungen sammeln können.

Der neue Hochmeister kam aus den Reihen der oberdeutschen Ordensritter
. So hatte seine Familie ihren Sitz im schwäbisch-fränkischen Gebiet. Sie gehörte zu den Ministerialen der Herren von Hohenlohe.

Bei seinem Amtsantritt fand er einen im Innern zerstrittenen Orden vor, der einem auf Mitbestimmung drängenden Ständebund ziemlich ratlos gegenüberstand. Eine Konstellation, die seinen Vorgänger Paul v. Rusdorf schließlich zur Resignation gebracht hatte. Immerhin konnte der neue Hochmeister sogleich die auf seine persönliche Landesherrschaft beschränkte Huldigung durch die Stände erreichen.

Seiner kräftigen und zugleich weisen Führung ist es zu verdanken, daß wieder Vertrauen und Bereitschaft zur Zusammenarbeit wuchsen. Es gelang ihm, die durch Parteiungen innerhalb des Ordens verlorene Eintracht wieder herzustellen und das lange selbstverständliche Gleichgewicht zwischen Führung und Gehorsam neu zu beleben. Durch diese Reformen stieg auch das tief gesunkene Ansehen des Ordens im Ausland wieder an.

Im Jahre 1442 verfügte der Hochmeister eine Revision der Ordensstatuten, wobei einige Regeln zeitgerecht überarbeitet und alle in einer Art Ordensgesetzbuch zusammengefaßt wurden. Die Statuten wurden in jedem Ordenshaus dreimal im Jahr ganz verlesen; darüber hinaus wurden einzelne Kapitel jeweils Sonntags vorgetragen.

Die Wiederherstellung von Ordnung und Einigkeit im Orden befähigte den Hochmeister, den Ständen und Städten mit größerer Festigkeit gegenüberzutreten. Während er bei Einzelforderungen durchaus kompromißbereit war, konnte er deren Hauptforderung nach gemischten Gerichten unter Beteiligung von Vertretern der Stände nicht entsprechen. Orden, Bischöfe und Domkapitel unterlagen dem kanonischen Recht, sie durften eine Einschränkung der "Kirchlichen Freiheit" nicht zulassen.

Es gab eine Reihe von einvernehmlich geregelten Einzelfragen. So konnte der Hochmeister im Getreideexport die Belange der Erzeuger gegen die monopolitischen Bestrebungen der großen Handelsstädte ausspielen. Auch beim wiedereingeführten Pfundzoll kam es durch eine finanzielle Beteiligung der Städte zum Ausgleich, denn beide waren auf eine Erhöhung ihrer Einnahmen angewiesen. Trotz mancher Klagen über Teuerung, Verdopplung der Lohnkosten, Beschränkungen der Handelsfreiheit und anderes war ein wirtschaftlicher Aufschwung deutlich wahrzunehmen.

Bei dieser günstigen Entwicklung der Lage wandten sich eine Reihe von Städten vom Preußischen Bund ab. Im Kulmer Land übten Thorn und Kulm weiterhin Einfluß aus. Auch der starke Druck Danzigs auf Pommerellen verhinderte eine mögliche Auflösung des Bundes, dessen Existenz durch Entwicklungen im Ordensland und in den Bistümern immer wieder in Frage gestellt wurde. Bei einer Tagfahrt in Marienwerder im Jahre 1446 hatten Stände und Städte die Zielsetzung des Preußischen Bundes soweit entschärft, daß eine Respektierung durch die Landesherrschaft möglich erschien.

Auch das Verhältnis zu Polen unter dessen neuem König Kasimir IV. verbesserte sich, so daß 1448 in Rastenburg ein Friedensvertrag abgeschlossen werden konnte. Vorübergehend entstanden außenpolitische Schwierigkeiten als der Kurfürst von Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Besitzes der Neumark mit Unterstützung einiger Herzöge von Pommern und Mecklenburg anfechten wollte. Der Streit konnte jedoch gütlich beigelegt werden.

Hochmeister Konrads Gesundheit war in den beiden letzten Jahren angegriffen. Im Herbst 1449 erlitt er auf einer Reise einen Schlaganfall, erholte sich aber schnell wieder und konnte weiterreisen. Doch Anfang Oktober desselben Jahres traf ihn in Roggenhausen erneut ein Schlag. Er mußte einige Tage in strenger Ruhe verbringen, konnte dann aber unter Vorsichtsmaßnahmen über Papau und Stuhm nach Marienburg gebracht werden. Dort verstarb er nach wenigen Tagen am 7. November 1449 und wurde in der Hochmeistergruft beigesetzt.

 
     
     
 
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