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Nachrichten zu aktuellen Entwicklungen und Persönlichkeiten

 
     
 
Junge Türken besonders gewalttätig

Hamburg - Nach Untersuchungen des Kriminologen Christian Pfeiffer sind Jugendliche türkischer Herkunft viermal häufiger an Gewalttaten beteiligt, als es ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Dabei komme es besonders oft zu Konflikten zwischen Jugendlichen unterschiedlier Herkunft, die meisten zwischen deutschen Opfern und nichtdeutschen Tätern

 

PDS-Jelpke bei Stasi-Veteranen

Strausberg - Die PDS-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke ist nach einem Bericht des "Spiegel" Mitte Mai auf einer Veranstalt
ung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter in Strausberg bei Berlin aufgetreten und hat den "Genossen" ihre "Solidarität" zugesichert. Organisiert wurde das Treffen von der "Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung" (GRH), einem Interessenverband ehemaliger DDR-Geheimdienstler.

 

Gegen den Strom

Seit ihrem Eintritt in die exklusive Richterriege des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1994 ist sie kaum durch abweichende Rechtsauffassungen aufgefallen. Nun hat Evelyn Haas (57) erstmals für Aufsehen gesorgt mit ihrem Minderheitsvotum zur sogenannten "Rasterfahndung". Entwickelt in den 70er Jahren, stand sie als Instrument der Polizei gegen islamistische Gewalt zur Debatte. Doch das höchste deutsche Gericht beerdigte die vorbeugende Methode als verfassungswidrig - nur Haas widersetzte sich, weshalb nun ganz Deutschland auf die unscheinbare Frau blickt.

Ihre Juristenlaufbahn begann sie mit einer Promotion über Beamtenbesoldung. 1977 begann sie ihre Richterlaufbahn in Niedersachsen. Rasch stieg Evelyn Haas auf - schon 1982 war die grundsolide Hannoveranerin wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG, wechselte jedoch 1987 in die Politik. Bis 1990 arbeitete sie in der niedersächsischen Staatskanzlei Ernst Albrechts (CDU). Nach dessen Abwahl diente sie als Richterin dem Bundesverwaltungsgericht.

Die nebenbei als Honorarprofessorin tätige Haas sprach im Ersten Senat des BVerfG klare Worte. Nach ihrer Ansicht mache das Gericht mit seiner Entscheidung "den Staat gegenüber drohenden Terrorangriffen wehrlos". Durch die Rasterfahndung werde die Sicherheit als Grundlage der Freiheit gestärkt, heißt es in ihrem Sondervotum. Die besondere Fahndungsmethode ist für sie ein "minder intensives" Instrument, das die Grundrechte nicht beschneide. Schließlich gehe es nur um den Abgleich schon vorhandener Daten, "die bereits vom Betroffenen offenbart und in Dateien mit seiner Kenntnis gespeichert" worden seien.
 
     
     
 
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