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Neue Steuerlasten für die Familien?

 
     
 
Kaum sind die Familien durch die Ökosteuer heimgesucht worden, schon peilen rotgrüne Politiker eine weitere "Steuerreform" an, die mehr noch als die Ökosteuer den Familien neue Lasten aufbürden dürfte: die Abschaffung des Ehegattensplittings. Diese vor vierzig Jahren vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Regelung zur Förderung der Familie geht vom Grundsatz aus, daß die Ehe eine Wirtschafts
gemeinschaft ist, an der beide Partner gleichermaßen beteiligt sind – gleichgültig, ob beide gleich hohe Einkünfte haben oder ein Partner hohe und der andere (wegen des Engagements für die Kindererziehung) nur geringe oder gar keine Einkünfte hat.

Bei dem Ehegattensplitting werden die Einkünfte beider Ehegatten addiert und diese Summe sodann durch zwei dividiert. Auf dieser Grundlage wird die Steuerlast berechnet. Das bedeutet, daß im Falle unterschiedlich hoher Einkünfte der Ehegatten bei den höheren Einkünften eines Partners die Steuerprogression nicht in ihrer ganzen Härte greift.

Durch diese Regelung hat der Fiskus im vergangenen Jahr auf gut 40 Milliarden Mark zugunsten der Familien an Steuereinnahmen verzichten müssen. Nochmals: Diese Form der Besteuerung von Ehepaaren hatte das Bundesverfassungsgericht unter Berufung auf das Grundgesetz zur Förderung der Familie dem Parlament abgezwungen. Das Ehegattensplitting ist also nicht ein Almosen des Staates, sondern eine auf Artikel 6 des Grundgesetzes fußende Sicherung des Status von Ehe und Familie. Sollte das Ehegattensplitting abgeschafft werden, kämen auf die Familien jährlich Steuerlasten von mehr als 40 Milliarden Mark zu.

Mit dieser "Steuerreform" wollen vor allem die Bündnisgrünen – aber auch manche linke Sozialdemokraten – das durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur familiengerechten Steuergesetzgebung in den Bundeshaushalt geschlagene Milliardenloch stopfen. Mit anderen Worten: Die vom Bundesverfassungsgericht gebotene steuerliche Entlastung der Familien sollen diese selber bezahlen. Schlimmer noch:

Die Haushaltsbelastung durch das Karlsruher Urteil wird auf maximal 30 Milliarden Mark geschätzt – der Haushaltsgewinn durch die Abschaffung des Ehegattensplittings beliefe sich auf rund 40 Milliarden Mark. Also: Die angestrebte neue "Steuerreform" kann unter dem Strich die Familien mit zehn Milliarden Mark netto neu belasten. Familienpolitik auf Rotgrün.

Wie auf diese Weise die Kaufkraft der Familien gestärkt werden soll, ist das Geheimnis der "Steuerreformer" in der Koalition. Durch eine solche Kaufkraftstärkung soll nicht nur nach den Vorstellungen des zurückgetretenen Finanzministers Lafontaine die Wirtschaft befähigt werden, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wie das durch eine solche Politik erreicht werden soll, ist schleierhaft. Man kann nur hoffen, daß der neue Finanzminister, der durch die Wähler gestürzte hessische Ministerpräsident Hans Eichel, dieses Spiel nicht mitmacht. Ihm geht der Ruf voraus, zwar kein besonders kreativer Kopf zu sein, dafür aber ein solider Rechner. Genau einen solchen braucht jetzt die Bundesregierung.

 
     
     
 
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