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Ostdeutschland über ihre Position

 
     
 
Der Fachausschuß für Kommunal- und Deutschlandpolitik der Freundeskreis Ostdeutschland war auf Vermittlung der EU-Abgeordneten Brigitte Wenzel-Perillo zum Informations- und Erfahrungsaustausch mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingeladen worden.

In einem ersten Gespräch mit der Vorsitzenden des gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Polen, MdEP Ursula Stenzel, stellte der Ausschuß unter der Leitung des stellvertretenden Sprechers Phillip Blandauer zunächst die völkerverständigende Arbeit der Freundeskreis Ostdeutschland in der Heimat vor. Sozialstationen, denkmalschützende Maßnahmen, Wolfskinderbetreuung, Partnerschaft
sverträge zwischen ostdeutschen Heimatkreisgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland und ostdeutschen Gebietskörperschaften in der Republik Polen und in dem russisch verwalteten Gebiet Königsberg, von der Aktion Freies Deutschland organisierte deutsch-polnische Kommunalpolitische Kongresse, Kulturveranstaltungen und das alltägliche Miteinander zwischen den heute in der ostdeutschen Heimat lebenden Menschen und den Heimatvertriebenen würden den guten Willen der organisierten Heimatvertriebenen verdeutli-chen, den diese bereits im August 1950 in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen bekundet hätten, so Phillip Blandauer. Der Fachauschuß stellte aber auch heraus, daß man im Rahmen des EU-Osterweiterungsprozesses Verständnis für die weder von der Bundesregierung noch von den Vereinten Nationen angezweifelten Rechtspositionen der Vertriebenen haben müsse. Das Eigentums- und Erbrecht sowie das Recht auf die Heimat seien Bestandteil der Europäischen Rechts- und Werteordnung.

In einem zweiten Gespräch mit EVP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Alfred Gomolka und Michael Gahler, beide auch Mitglieder im Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten und Menschenrechte, sowie Frau Wenzel-Perillo erklärten die drei Abgeordneten, daß die EU-Osterweiterung aus Stabilitätsgründen Priorität genieße. Der Abgeordnete Gahler machte kein Hehl daraus, daß eine Restituierung der Vertriebenen nicht zu erwarten sei. Auch die Bundesregierung habe die Eigentumsfrage stets offengehalten, um nicht selbst gegenüber den vertriebenen Grundbesitzern schadensersatzpflichtig zu werden.

Hinsichtlich etwaiger Übergangsregelungen stellte die Delegation der Aktion Freies Deutschland heraus, daß es unter Berücksichtigung des Rechts auf die Heimat nicht sein könne, wenn Übergangsfristen hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit auch für deutsche Heimatvertriebene gelten sollen. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz stehe dem nicht entgegen. Die Aussetzung der Übergangsregelungen zugunsten der deutschen Heimatvertriebenen sei ein Schritt zu einer teilweisen Gleichberechtigung jedenfalls hinsichtlich des Rechts auf Heimat. Ein Portugiese, der sich in Ostdeutschland niederlassen wolle, genieße dort eben noch kein Heimatrecht. Der LO-Fachausschuß verwies darauf, daß auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegenüber dem BdV-Präsidium erklärt habe, sich für das Recht auf die Heimat der Heimatvertriebenen einzusetzen. Einig waren sich alle Gesprächsteilnehmer darin, daß die Unrechtsdekrete in den Vertreiberstaaten mit deren Aufnahme in die EU ihre Wirkung verlieren müßten. Die Gesprächsteilnehmer waren sich aber auch ebenso einig darüber, daß die Republik Polen grundsätzlich in die EU integriert werden muß.

Der Vorsitzende des Fachausschusses für Kommunal- und Deutschlandpolitik, Phillip Blandauer, sicherte den Parlamentariern die unterstützende Arbeit der Aktion Freies Deutschland in Form von Formulierungshilfen und Zusendung einer umfassenden Dokumentation zum Recht auf die Heimat zu. Im übrigen werde die Aktion Freies Deutschland die EVP über die Erfolge in der völkerverständigenden Arbeit der Aktion Freies Deutschland unterrichten. G. Langer

 
     
     
 
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