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Protest gegen Multikulti

 
     
 
Die Teilnehmer der Fachtagung der Deutschen Studiengemeinschaft (DSG) über das Thema "Bevölkerungspolitik - Demographischer Wandel und Zuwanderung" vom 4. bis 6. Ok-tober 2002 in Eisenach haben folgende Resolution verabschiedet, die wir nachstehend abdrucken:

"In Kenntnis der Tatsache, daß das Grundgesetz
die Ersetzung des deutschen Staatsvolkes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch eine ,multikulturelle und multiethnische Gesellschaft und damit die Umwandlung unseres christlich geprägten Landes in einen Vielvölkerstaat verbietet, muß das durch das ,Zuwanderergesetz sich verschärfende Ausländerproblem in Deutschland human und sozialverträglich gelöst werden.

Die Vorstellung, in einer ,multikulturellen Gesellschaft werde man idyllisch, friedlich zusam-menleben, ist durch keinerlei historische Erfahrung gedeckt. Alle ethnischen Einwanderungsbewegungen haben bisher immer mit der Durchsetzung des Anspruchs auf Vorherrschaft der stärksten beteiligten Kultur und Religion geendet. Die Wahrnehmung deutscher Interessen ist damit Friedenspolitik nach innen und nach außen. Sie ist grundgesetzkonform. Sie geschieht nicht aus der Perspektive von Wahlen, sondern aus Verantwortung für das eigene Volk auf lange Sicht. Sie geschieht aus der Verpflichtung, dem deutschen Volk in der Bundesrepublik nach dem Verlust eines Viertels seiner Siedlungsgebiete jenseits von Oder und Neiße das derzeitige Siedlungsgebiet zwischen Rhein und Oder ungeschmälert zu erhalten.

Deutschland kann wegen der Beengtheit seines Raums und seiner Übervölkerung kein Einwanderungsland sein. Einwanderung ist Landnahme und kann langfristig Potentiale für Unruhen oder Bürgerkrieg schaffen.

Rückführung in die Herkunftsländer statt Einwanderung muß daher die Devise verantwortlicher, dem eigenen Volk verpflichteter deutscher Politik sein. Deshalb stellen wir an alle politischen Mandatsträger folgende Forderungen:

Es müssen möglichst viele, vor allem arbeitslose, integrationsunwillige und straffällige Ausländer in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.

Familienzusammenführung von in Deutschland lebenden Ausländern kann nur ausnahmsweise und nur den im Arbeitsprozeß befindlichen Ausländern im Rahmen der Kleinfamilie gestattet werden.

Jegliche Anwerbung von beruflich unqualifizierten Ausländern für Arbeitszwecke hat zu unterbleiben. Jede Aufenthaltsgenehmigung ist zeitlich zu befristen.

Das einklagbare Asylrecht muß abgeschafft werden. Asyl kann gewährt, aber nicht gerichtlich erzwungen werden.

Auf alle freiwerdenden Arbeitsstellen haben in erster Linie Inländer einen Anspruch.

Die Einbürgerung von assimilationsunwilligen Ausländern soll ausgeschlossen werden. Bei assimilationswilligen Ausländern müssen vor der Einbürgerung umfassende Sprach-, Kultur- und Geschichtskenntnisse durch Prüfungen nachgewiesen werden. Ein klares Bekenntnis zum freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat und das Eintreten für die Schicksalsgemeinschaft unseres Volkes ist abzulegen.

Deutsche Familien mit Kindern sind finanziell und gesellschaftlich großzügig zu fördern
 
     
     
 
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