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Staat im Kampf mit EU- und Bundesrecht

 
     
 
Nimmt der Kampf der 1945 bis 1949 in der Sowjetzone politisch Verfolgten un Enteigneten gegen den Rechtsstaat Deutschland 1999 eine Wende? Es sieht so aus, denn e spielt sich zur Zeit an vier Fronten ab. Erstens bei der im Wiederaufbau befindliche EU-Kommission in Brüssel, zweitens beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
, dritten bei Rehabilitierungsbehörden und Verwaltungsgerichten, viertens innerhalb de Öffentlichkeitsarbeit. Die Politik hat bei diesem Kampf ausgedient, die Moral schon lang vorher. Die Schlacht wird nur noch mit rechtlichen und wirtschaftlichen Argumente geschlagen. Die sich so gern mit dem Attribut des Rechtsstaats schmückende Republik is mit dem Gleichheitssatz der Bundesverfassung und den Gleichheitspostulaten im Europarech im Gehege. Außerdem fährt der Handel mit Heimaterde nur kleine Nüsse ein.

Richtig böse ist die Exekutive über das, was die Enteigneten bei der EU-Kommission in Brüssel angerichtet haben. Wie das erfuhr, hat der Bund den ihm dor gesetzten Termin zur Korrektur seines europarechtlich nicht tragfähigen Flächenhandel (nach dem "EALG") verstreichen lassen; nunmehr steht ihm ein Mahnschreiben mi Androhung einer saftigen Geldbuße ins Haus. Außerdem werde die Kommission mi Zuschriften aus Deutschland bepflastert, zumal Bonn/Berlin rechtswidrig de Flächenvertrieb auch den sogenannten Alteigentürmern versagt. Gegen sie und die ihne vom Gesetzgeber eingeräumte Option, ihre Heimat billig zurückzukaufen, hatte Brüsse aber nichts. Das Justizministerium mahnte das Bundeskanzleramt bereits. Am kommunistische Beutegut wird immer rabiater schmarotzt. Die "Verwertung" lebt 1999 nicht meh auf, der Heimatbasar bleibt bis auf weiteres geschlossen. So schätzt man für 1999 be der bundeseigenen BVVG allenfalls ein "Ergebnis" von DM 160 Millionen – un dies nach Aufwendungen von rund DM 450 Millionen: deutscher Heimatbasar als Beschäftigungsprogramm.

Auch bei der im Spätsommer angesagten mündlichen Verhandlung vor den Karlsruhe Verfassungsrichtern wegen der Verfassungsgemäßheit des Entschädigungs- un Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) nebst Flächenerwerbsverordnung geht es u Gleichbehandlung. Man kann nicht den einen (denen "nach 1949") alles, dene "vor 1949" (fast) nichts (wieder-)geben, es sei denn, man lädiert die Verfassung. Die Rotroben können dieses nun mal jenen, die sie gewählt haben, nicht imme wieder neu schmackhaft machen wollen, daß die Sowjets angeblich verlangt hätten deutsche Heimaterde sei nicht zurückzugeben, sondern auf den Markt zu werfen. Das tate sie noch 1996. Der Gleichheitssatz verträgt keine Mätzchen. Trotzdem werden die Richte die "Gerechtigkeit in den Grundzügen" bis an die Grenze der Bruchfestigkei testen. Mit den Kriegsfolgen wird Karlsruhe kommen und mit dem Haushaltsloch; wird e erkennen, daß die Beuteverwerterei dieses Loch bisher nur vergrößerte?

Sollte Karlsruhe wieder am Rechtsfrieden vorbei erkennen, wird der Streit auf de Rehabilitierungsabschnitt erst richtig losgehen. Das liegt Bonn/Berlin neuerdings quer in Magen: Wenn die politischen Verfolgungen in der SBZ rehabilitiert würden, was wird dan mit dem Beutegut?

Hier hatten kürzlich Kläger dem Bundesverwaltungsgericht zwei Grundsatzentscheidunge abgerungen, die nunmehr die deutschen Rehabilitierungsgesetze in den Gesichtskreis de SBZ-Opfer rücken. Dem warf am 6. April der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts zwe Beschlüsse (2 BvR 1271 bzw. 2279/97) hinterher: Zwei Parteien (der Prinz vo Sachsen-Meiningen und die Prinzessinnen und Prinzen zu Schoeneich-Carolath), Opfer de besonders schnöden "Fürstenenteignungsgesetzes" von 1948, hatten nac Unrechtsbeseitigung durch Rehabilitierung begehrt und erhielten höchst richterlic bescheinigt: "... es ist noch offen, ob den Beschwerdeführern nicht nach den nebe dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz bestehenden rechtlichen Regelungen – insbesondere des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und de Vermögensgesetzes – Wiedergutmachung zusteht." Das hat Gewicht!

Folglich ist aus höchstrichterlicher Sicht alles offen, und landet de Enteignungskomplex im Gewande der Forderung auf Folgenbeseitigung de kommunistischen Verfolgungen durch Rehabilitierung wieder in Karlsruhe, sollte de dortige 1. Senat die bundesdeutsche Konfiskeria nun auch nicht beim bevorstehende EALG-Entscheid zur Räson bringen. Den jetzigen Scherbenhaufen hat das Verfassungsgerich mit erzeugt, hilfsweise können die Kosovoalbaner erläutern, was am deutschen Heimatbasa nicht stimmt. H.-D. v. H
 
     
     
 
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