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Stasi-Bonus bleibt erhalten

 
     
 
Das Bundesverfassungsgericht forderte zum Nachbessern auf, und die Politik folgt - der ursprünglich geplante Wegfall von Versorgungsansprüchen ehemaliger Stasi-Angehöriger und Mitarbeiter des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR ist vom Tisch. Nun fordern Politiker angesichts der einseitigen Erhaltung dieser Versorgungsleistungen, endlich auch die Opfer des SED-Regimes gesetzlich besserzustellen und finanziell besser zu versorgen. Während nämlich die vier Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR
weiterhin funktionieren, müssen sich Opfer des Kommunismus wie ehemalige politische Häftlinge und andere Opfer der SED-Diktatur mit deutlich geringeren Leistungen abfinden. Am 21. November hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch nur bestimmte Vorschriften im geplanten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) der Bundesregierung als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Wie vom Gericht gefordert, sind nach dem neuen Gesetzentwurf die Angehörigen der ehemaligen DDR-Bediensteten miteinbezogen worden, Forderungen nach Nachbesserungen bei der Hinterbliebenenversorgung kommt die Regierung nun ebenfalls nach.

Bei den SED-Opfern hingegen sieht Jochen-Konrad Fromme, Flüchtlings- und Vertriebenenbeauftragter der CDU/CSU-Fraktion, Nachholbedarf: "Die verlangten Nachbesserungen dürfen nicht geschehen, ohne für die Gruppe der Opfer der SED-Diktatur Verbesserungen zu erreichen." Entsprechenden Vereinbarungen der großen Koalition will die CDU nun zum Durchbruch verhelfen. Konkret wurde darin die Aufstockung der Mittel für die Häftlingshilfestiftung, die Einführung von Opferpensionen sowie ein effektives Verfahren zur Anerkennung von Gesundheitsschäden beschlossen. Die Union fordert eine "rasche Umsetzung zugunsten der Opfer" - anders als ein ähnlicher Antrag, der an Rot-Grün scheiterte, hat der neue gute Aussichten, den Bundestag zu passieren.
 
     
     
 
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