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Wer ohne Papiere ist wird interniert; Leistungen stark eingeschränkt

 
     
 
Während es in der Bundesrepublik Deutschland bei Tausenden von Asylbewerbern gang un gäbe ist, durch Vernichtung ihrer Ausweispapiere einer drohenden Abschiebung zu entgehe und sich damit ein dauerhaftes Bleiberecht auf Kosten deutscher Steuerzahler zu sichern sind Regierung und Parlament in der Schweiz im Begriff, mit einer durchgreifenden Revisio des Ausländerrechts dem vielfachen Asylmißbrauch entgegenzutreten und da Aufnahmeverfahren erheblich zu verschärfen.

Dies geht aus einem entsprechenden Artikel in der Juni-Ausgabe der Züriche "Zeitschrift für Friedenspolitik" hervor. In der Schweiz wird von Asylsuchende erwartet, daß sie sich eindeutig einer "ethnischen Gruppe" zuordnen. Wer sic nicht korrekt deklariert, verheimlicht seine Identität und damit auch sein National
ität. Die Identität von Asylbwerbern besteht in erster Linie aus Ausweisen, die es der Schweiz erlauben, sie in ihre Herkunftsstaaten abzuschieben; denn ohn Identitätspapiere weigern sich viele Herkunftsländer, ihre Staatsangehörige zurückzunehmen. Wer keine Papiere hat, besitzt keine Identität. So jedenfalls sieht e die behördliche Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" in ihrem Berich "Individuelle und institutionelle Anreize im Asylbereich" vom 9. März 2000.

Gemäß den Vorschlägen dieser Arbeitsgruppe sollen "Personen ohn Identität" während der ganzen Verfahrensdauer in Kollektivunterkünften wohne müssen, welche von den Behörden leichter kontrolliert werden können. Sie sollen auc keine Arbeitsbewilligung erhalten. Soziale Leistungen an die Betroffenen werde eingeschränkt. In der medizinischen Versorgung zieht die Arbeitsgruppe unter anderem ein Einschränkung für alle Asylbewerber in Betracht: Medizinische Leistungen könnten nu noch bei akuten Erkrankungen erbracht werden.

Eine erneute Beschleunigung des Asylverfahrens wird bereits seit einiger Zeit vor alle an der Empfangsstelle Basel praktiziert. Dort werden seit März 1999 die Asylantenbefragungen vom Bund direkt vor Ort durchgeführt. Ziel ist es, nach Möglichkei das ganze Asylverfahren in den Empfangsstellen durchzuführen. Seit 1. Juni 2000 werden a sämtlichen Empfangsstellen und im Transit-Zentrum Altstätten (Kanton St. Gallen entsprechende "Beschleunigungsprojekte" durchgeführt.

Diese "beschleunigten Verfahren" wurden nicht nur von bürgerlicher Seite sondern auch von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH begrüßt, als auf eine Pressekonferenz der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen vom 15. Februa 2000 die Absicht präsentiert wurde, "durch geeignete strukturelle un organisatorische Maßnahmen" die durchschnittliche maximale Verfahrensdauer auf sech Monate zu senken.

Richard E. Sperber (upd)


 
     
     
 
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