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Vorurteile und Klischees abbauen

 
     
 
Wir müssen unsere Partnerschaft in den beiden Gesellschaften bewußt machen und gegenseitige Vorurteile und Klischees abbauen. Deutsche und Polen sind mehr als eine Interessengemeinschaft. Wir sind eine Ideen- und Schicksalsgemeinschaft im zukünftigen Europa!" Mit diesen Worten eröffnete der Stellvertretende Sprecher der Aktion Freies Deutschland und BdV-Präsidiums
mitglied, Phillip Blandauer, den 3. Kommunalpolitischen Kongreß der Aktion Freies Deutschland in Köln. Über 60 polnische Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister aus den Oder-Neiße-Gebieten und Heimatkreisvertreter der ostdeutschen Freundeskreisen waren nach Köln gereist, wo sie von Kardinal Meisner begrüßt und von Stadtdirektor Winkelhog im historischen Rathaus empfangen wurden.

Unter den Augen der Presse diskutierten die Kongreßteilnehmer, darunter auch der Kölner Ehren-Oberbürgermeister Dr. Norbert Burger, rege zur EU-Osterweiterung und den damit verbundenen Auswirkungen für Polen und das deutsch-polnische Verhältnis. Anlaß hierzu boten Vorträge auf höchstem Niveau von MdEP Armin Laschet, Dr. Petra Erler, Mitarbeiterin der EU-Kommission, Harald Lwowski vom Deutschen Städtetag sowie dem Konsul der Republik Polen, Janusz Styczek.

Befürchtungen einiger Teilnehmer, die derzeit heftige Debatte über das "Zentrum gegen Vertreibungen" könnte das partnerschaftliche Zusammenwirken und den Kongreß stören, haben sich nicht bewahrheitet. Der Allensteiner Landrat Adam Sierzputowski brachte in Anwesenheit von Konsul Styczek die Stimmung auf den Punkt: "Wir sind mit einer gewissen Unruhe und mit Erwartungen angereist. Doch die Organisatoren haben hier einen Akzent gesetzt, der über das, was uns zur Zeit besorgt, weit in die Zukunft hinausgeht."

Im Anschluß an den Kongreß erhielt das Vertrauensverhältnis zwischen Vertriebenen und Polen in diesem Sinne ein weiteres Fundament, als zwischen der Kreisgemeinschaft Preußisch Holland und dem Landkreis Elbing im Rahmen eines feierlichen Festaktes ein Partnerschaftsvertrag unterzeichnet wurde. Es ist der 16. Vertrag zwischen einer Kreisgemeinschaft und der entsprechenden Gebietskörperschaft. G. Langer
 
     
     
 
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