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Menschenrechte sind unteilbar

 
     
 
Der Bund der Vertriebenen hat, 50 Jahre nach der Erklärung der Menschenrechte und der Uno-Völkermordkonvention, seine Arbeit im Jahr 1999 unter das Leitwort "Menschenrechte sind unteilbar" gestellt.

Sowohl das Morden und Knechten von Menschen in der nationalsozialistische
n Diktatur als auch das Vertreiben, Deportieren und Morden an Deutschen unter der Knute des Kommunismus waren schwerste Menschenrechtsverletzungen. Lehren hat die Menschheit daraus nur sehr bedingt gezogen. Es gibt eine Fülle von Menschenrechtserklärungen aus allen zivilisierten Ländern. Dennoch werden Würde und Unversehrtheit von hunderttausenden von Menschen z. B. allein auf dem Balkan seit Jahren mit Füßen getreten. 250 zerstörte Dörfer im Kosovo und die Vertreibung der Albaner durch die Serben oder die Vertreibung der Serben aus der kroatischen Krajina, das alles spielte und spielt sich vor unser aller Augen ab.

Trotz der epochalen Erklärung der Menschenrechte und der Uno-Völkermordkonvention vor 50 Jahren wird nach wie vor millionenfach vertrieben und werden millionenfach ganze Menschengruppen dahingemeuchelt auf dieser Welt. Daran wird sich so lange nichts ändern, so lange es sich für die Täter "lohnt", zu vertreiben und Bevölkerungsgruppen abzuschlachten. Deshalb ist es unabdingbar erforderlich, daß die Staatengemeinschaft darauf dringt, Vertreibungsopfer durch die Vertreiberstaaten zu entschädigen und die Rückkehr in die Heimat zu ermöglichen. Vertreibung und Völkermord dürfen sich nicht lohnen!

Die einstimmige Entschließung der Uno-Menschenrechtskommission vom 17. April 1998 ist für alle Vertriebenen ein Lichtblick. Das Rückkehrrecht und Wiedergutmachung werden für Vertriebene eingefordert. Im Einklang mit dieser Entschließung fordere ich die Vertreiberstaaten auf, die Vertriebenen zu entschädigen und die Rückkehr in die Heimat denen zu ermöglichen, die dorthin zurückkehren wollen. Ich fordere auf, auch die deutschen Zwangsarbeiter und Deportierten zu entschädigen. Wer die Zukunft gewinnen will, muß die Vergangenheit bewältigen.

Bundespräsident Roman Herzog hat Unrecht, wenn er deutsche und tschechische Schüler suggestiv fragt, ob es nicht wichtiger sei, über das Waldsterben auf beiden Seiten der Grenze zu sprechen als über Krieg und Flucht. Die Unversehrtheit von Bäumen ist wichtig, aber die Würde und die Unversehrheit von Menschen ist mindestens genauso wichtig. Das eine wie das andere läßt sich nicht bekämpfen ohne Ursachenforschung. Ob der Bundespräsident einen solchen Satz wohl im Kreise deutscher und israelischer Kinder bezogen auf Auschwitz von sich gegeben hätte, bezweifle ich.

Staatsminister Verheugen irrt, wenn er glaubt, Entschädigungsansprüche z. B. der Sudetendeutschen seien Ansprüche, auf die er für Deutschland und für die Sudetendeutschen verzichten könne.

Entschädigungsansprüche der deutschen Heimatvertriebenen sind Ansprüche, die das Völker- und Menschenrecht an jeden zivilisierten Staaten stellt, der eine solche Erblast mit sich trägt. Damit müssen sich Tschechen und Polen auseinandersetzen und die deutsche Bundesregierung ist Sachwalter des eigenen Volkes. Wer das verkennt, stellt einen Freibrief für neue Vertreibungen aus, weil Sanktionen und Restitutionspflicht nicht zu fürchten sind.

Wie will die deutsche Außenpolitik glaubwürdig weltweit verstärkt Menschenrechte einfordern, wenn sie den ihr von der Geschichte gestellten Auftrag der eigenen vertriebenen Landsleute sträflich ignoriert? Das Hohngelächter der Chinesen, der Türken oder Jugoslawen z. B. wird kaum zu überhören sein.

Fast 15 Millionen Deutsche wurden zwischen 1944 und 1948 aus ihrer Heimat in Ostmittel- und Südosteuropa vertrieben oder deportiert, über zwei Millionen verloren dabei ihr Leben durch Mord, Hunger oder Erschöpfung in Lagern, auf der Flucht oder bei der Zwangsarbeit. Die Völkerrechtswidrigkeit dieser Tatbestände stand auch schon zu diesem Zeitpunkt außer Frage: Während die Vertreibung ihren Höhepunkt erreichte, verhandelte das Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg gegen die Hauptangeklagten, nicht zuletzt aufgrund der Anklage der Deportation von Angehörigen der Zivilbevölkerung aus den von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten Ländern zur Zwangsarbeit. Das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes vom August 1945 qualifizierte – wenige Tage nach der Potsdamer Konferenz – Deportation und Zwangsarbeit sowohl als Kriegsverbrechen wie auch als (nicht verjährbare!) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

– Allein in die Sowjetunion wurden 1945 eine Million Deutsche zu Zwangsarbeit als "lebende Reparationsleistungen" verschleppt, von denen bis 1950 nur 300 000 zurückgekehrt sind.

– Auch in den einzelnen Vertreibungsgebieten wurde die deutsche Zivilbevölkerung oft jahrelang zur Zwangsarbeit mißbraucht, wie etwa in den berüchtigten böhmischen Uranbergwerken, wo Tausende zugrunde gingen. Kein einziger Zwangsarbeiter ist jemals von den verantwortlichen östlichen Staaten in irgendeiner Form entschädigt worden.

– Millionen von Frauen wurden Opfer grausamer, systematischer Vergewaltigungen und leiden, sofern sie es überlebten, bis heute vielfach an physischen und psychischen Spätfolgen.

– Tausende von kleinen Kindern wurden etwa in Jugoslawien und anderen Vertreibungsgebieten aus ihren deutschen Familien gerissen und fremden Familien zur Assimilation übergeben. Auch dies fällt unter die Völkermord-Definition der Vereinten Nationen.

Vor drei Jahren richtete der Uno-Hochkommissar für Menschenrechte eine Botschaft an den Bund der Vertriebenen, in der er u. a. schrieb:

"Ich bin der Auffassung, daß, hätten die Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen, die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden, vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären...

Erst die Heilung des Vertreibungsunrechtes an Deutschen ist ein Signal an die Vertreiberstaaten von heute, daß sich Vertreibung nicht lohnt.

 

 
     
     
 
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