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Nachts unbehelligt laufen können

 
     
 
Der überraschend hohe Wahlerfolg des beurlaubten Amtsrichters Ronald Schill bei den Hamburger Bürgerschaftswahlen vom 22. September dieses Jahres hat schlagartig das Thema „Recht und Ordnung“ auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Es scheint hier bei Politikern aller Couleur ein Umdenken stattzufinden, denn wer für „Law und Order“ respektive „Recht und Ordnung“ eintrat, galt bis vor kurzem noch als besonders herzlose Spezies Mensch. Man hat wohl erkannt, dass das genaue Gegenteil, nämlich der „Law and order
“-Hasser der wahre Menschenfeind ist. Bereits die alten Römer wußten, daß die Katego-rien Recht und Ordnung zu den Grundpfeilern einer jeden zivilisierten Gesellschaft gehören.

Auch das Allensbacher Meinungsforschungsinstitut hat sich dieses Themas angenommen. Unter der Rubrik „Recht und Ordnung“ hat es auf knapp vierzig Seiten mit über achtzig Fragen die Überzeugungen der Bevölkerung zwischen den Jahren 1993 und 1997 erforscht. Die Ergebnisse sind teilweise erschreckend: 73 Prozent der Befragten waren der Ansicht, daß die Gerichtsverfahren zu lange dauern, 85 Prozent vertraten den Standpunkt, daß Deutschland zu den Staaten mit „zu milden Strafen“ gehöre. Nur noch 43 Prozent fühlen sich durch unser Recht alles in allem beschützt. 45 Prozent sind sogar der Auffassung, daß die ehemalige DDR besser vor Verbrechen schützte, als die heutige Bundesrepublik. 71 Prozent halten die Verbrechensbekämpfung kategorisch für zu lax. In diesem Zusammenhang verlangen sogar 57 Prozent eine Verschärfung der Polizeigesetze.

Das Sicherheitsgefühl nimmt zudem in der Bevölkerung von Jahr zu Jahr ab. 80 Prozent sind der Meinung, daß Verbrechen zunehmen. 74 Prozent geben die Schuld an diesem Anstieg dem Wegfall des Eisernen Vorhangs. Die Zahl der Befürworter der Todesstrafe ist von 22 Prozent 1986 auf 35 Prozent 1996 angestiegen. In den fünf neuen Bundesländern liegt die Zahl der Befürworter sogar bei 45 Prozent, wohingegen die Gegner lediglich auf 31 Prozent kommen. Für Drogenhändler findet sich bundesweit eine Mehrheit von 54 Prozent an Befürwortern der Todesstrafe. Und bei Sexualmord an Kindern halten sogar 60 Prozent die Todesstrafe für angemessen.

Dies, obwohl unmißverständlich in Artikel 102 des Grundgesetzes steht: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Die Ergebnisse der Allensbach- Umfrage sollten zu denken geben. Die Gewährung der inneren Sicherheit und der Schutz der Bürger gegen Kriminalität und Gewalt ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Versagt er auf diesem Gebiet, wird gleich die Tauglichkeit des demokratischen Systems in Frage gestellt. Diese Erfahrung kann jeder machen, der sich zum Beispiel mit Spaniern oder Chilenen über die zurückliegenden Jahre während der autoritären Regime von Franco und Pinochet unterhält. Oft bekommt man dabei zu hören: „Es war zwar nicht alles in Ordnung zu der Zeit, doch war das Land so sicher, daß man seine Haustür nicht einmal absperren mußte und nachts jederzeit unbehelligt durch die Straßen gehen konnte.“ Auch Deutschland ist vor solchen Ansichten nicht gefeit. Falls das subjektive Empfinden, in einem unsicherem Land zu leben, zunimmt, darf es nicht überraschen, wenn wieder mit einem „Starken Mann“ zuzüglich eisernen Besens geliebäugelt wird. Auch wenn das Bertolt-Brecht-Zitat durch seine inflationäre Verwendung ein wenig abgenutzt ist, erscheint es hier dennoch angebracht, „Wehret den Anfängen!“ zu rufen.

Die Allensbach Umfrage zeigt auch unübersehbar, daß Fragen der inneren Sicherheit in der öffentlichen Debatte einen großen Stellenwert einnehmen. Dies liegt nicht zuletzt an neuen Herausforderungen wie der wachsenden grenzüberschreitenden internationalen Organisierten Kriminalität oder der entfachten Jugendkriminalität. Diese Herausfor- derungen verschärfen sich oftmals schneller, als der Gesetzgeber - jedenfalls in den Augen der Bevölkerung - in der Lage ist, auf diese zu reagieren. Gerade in einem solch sensiblen Bereich ist es gefährlich, durch langanhaltende politische Debatten zur Verunsicherung in der Bevölkerung beizutragen. Um so wichtiger ist es, seitens der Politik wie seitens der Exekutive immer wieder zu verdeutlichen, daß die drängenden Probleme im Bereich der Inneren Sicherheit erkannt und Lösungen erarbeitet werden. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und in der Ära des gobalen Terrorismus ist es von großer Bedeutung für die Stabilität unserer Demokratie, daß auf diesem Feld dem Bürger kein Anlaß zur Verunsicherung gegeben wird.

Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit, ein „Grundrecht“ auf Schutz vor Kriminellen, wie es der Staatsrechtler Josef Isensee in seinen Forschungen zum Grundgesetz herausgearbeitet hat. Damit korrespondiert eine Grundpflicht des Staates, nicht zuletzt des Rechtsstaates, seine Bürger vor Kriminellen möglichst wirksam zu schützen. Zu diesem Zweck haben die Bürger ihm das Gewaltmonopol übertragen. Was immer seit Ende der sechziger Jahre suggeriert worden ist: In einem sozialen Rechtsstaat, der allen Bürgern das Existenzminimum garantiert, ist niemand legitimiert, Straftaten zu begehen. In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es genug gewaltlose Möglichkeiten, auf Verbesserung der eigenen Lebensverhältnisse hinzuwirken. Die Schädigung von Mitbürgern durch strafbare Handlungen, durch Gewaltanwendung zumal, ist aber kein geeignetes und zulässiges Mittel, seine gesellschaftlichen Verhältnisse zu verbessern.

Die Frage, durch welche Mittel sich Kriminalität am besten verhüten oder bekämpfen lasse, ist bis heute heftig umstritten. Seit dem Ende der sechziger Jahre wird propagiert, daß das Strafen kontraproduktiv sei, daß man weiterkomme, wenn man dieKriminellen zu verstehen suche, wenn man ihnen helfe und sie therapiere. Ob das zutrifft, kann nach mehreren Jahrzehnten des „Helfens“ und „Heilens“ auch der Laie beurteilen. Er braucht sich nur umzuschauen. Nie zuvor in der Geschichte der Kriminalität haben sich außer Polizei und Justiz so viele Wissenschaftler und Praktiker um deren Verhütung und Bekämpfung bemüht, wie seit den 70er Jahren: „Streetworker“, Familienbetreuer, Kinder- und Jugendpsychologen, Schulpsychologen, Schulverhaltens-trainer, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Sozialbetreuer, Jugend- pfleger und -beauftragte, Jugendsozialarbeiter, Jugendschützer, Jugendsoziologen, Jugendrichter, Jugendgerichtshelfer, Heimerzieher, Antiaggressionstrainer, Aggressionsforscher, Freizeitforscher, Suchtforscher, Medien- forscher, Kriminalsoziologen, Kriminalpsychologen, Sozialbiologen, Sozialseelsorger, Kriminologen, Gefängniskundler, Gefängnisseelsorger, im Strafvollzug- dienst tätige Psycho- und Sozialtherapeuten, Bewährungshelfer, Integrationshilfevereine, usw. Nur ist nicht zu erkennen, daß die ganze Forschung sowie die milde Behandlung und Betreuung für die Sicherheit Wesentliches gebracht hätten.

Im Gegenteil: Die Zahl der Straftaten ist seit den siebziger Jahren nicht gesunken, sondern überdurchschnittlich gestiegen. Unter solchen Umständen ist es wohl nicht angebracht, auf Laien, die den selbsternannten Experten nicht folgen, herabzusehen. Es gibt Bereiche, in denen der Realitätssinn, die Lebenserfahrung und die praktische Urteilskraft des Otto-Normal-Bürgers weiterführten als das angelernte, zumal idealistische oder einer Ideologie verhaftete Expertenwissen. Nicht von ungefähr gibt es schon seit Ewigkeiten Schöffen und Geschworene im Rechtswesen.

Wenn die Kriminalitätsstatistiken überdeutlich zeigen, daß die ganze Richtung falsch ist, ist es an der Zeit, Laut zu geben und für eine ideologiefreie, realitätsorientierte Kriminalpolitik zu werben.

Die Menschen sind eben nicht die willenlosen, verantwortungslosen Produkte der Gesellschaft; sie sind auch die Gestalter der Gesellschaft. Für die Zustände der Gesellschaft sind durchweg nicht die Kriminalitätsopfer verantwortlich, sondern allen voran Politiker, Politologen, Soziologen, Pädagogen, Publizisten, Journalisten und leider auch Juristen. Beruht ihre Theorie und Praxis auf kapitalen Irrtümern, so müssen die Kriminalitätsopfer darunter leiden. Ideologen vom Holzweg abzubringen ist indessen besonders schwierig. Am Rande sei hier bemerkt, daß sich kaum jemand der Gelehrten traut den Finger in die offene Wunde zu legen. Immer wieder deutlich wird der Unmut der Bevölkerung bei zu nachsichtigen Verurteilungen von Straftätern. Grund dafür ist die seit etwa dreißig Jahren bestehende Tendenz zu weniger Strafe und mehr Milde in Form von Bewährungsstrafen, Resozialisierungsmaßnahmen, großzügigen Hafturlauben etc. Der Rechtssoziologe Fritz Sack bezeichnet in diesem Zusammenhang die „moderne Entwicklung des Strafrechts“ als „Geschichte seiner Abschaffung“. Fälle, die jedem billig und gerecht denkenden Normalbürger die Zornesröte ins Gesicht treiben, lassen sich zuhauf aufführen: Drei besonders bezeichnende Beispiele seien hier herausgegriffen: Ein Ehepaar, das - angeblich „nicht ernstgemeint“ - im Internet Foltersex mit Kindern feilbietet, erhält beim Landgericht Traunstein für diese Tat Freispruch. Ein Arzt hatte eine 16jährige Patientin unter Narkose sexuell mißbraucht. Das Mädchen begann bereits zu erwachen, war aber noch physisch betäubt. Das Landgericht Kempten verurteilte den 62jährigen Internisten zu zwei Jahren Bewährung und zwei Jahren Berufsverbot.Ein siebzehnjähriger Kososvo-Albaner zündete aus Liebeskummer das Haus seiner Angebeteten an und verursachte dabei den Tod von sieben Personen. Obwohl er geständig war, wurde er wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Bezeichnend für den letzten Fall ist, daß für die Einstellung des Verfahrens keine juristischen Erwägungen im Vordergrund standen, sondern ein psychiatrisches Gutachten. Dieses bescheinigte dem Täter „strafrechtlich nicht verantwortlich“ gewesen zu sein; es mangele ihm zudem an der nötigen Reife, „das Unrecht der Tat einzusehen“, darüber hinaus sei er wegen seiner geringen Intelligenz nicht schuldfähig. Der dortigen Staatsanwaltschaft blieb nach diesem Sachverständigengutachten zunächst faktisch keine andere Wahl, als wegen vorläufig fehlender Schuldfähigkeit das Ermittlungsverfahren wieder einzustellen.

 
     
     
 
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