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Teures Eigenlob

 
     
 
Deutschland muß sparen, und die Bundesregierung geht dabei mit gutem Beispiel voran. Zumindest wird Hans Eichel, unser oberster Sparkommissar, nicht müde, dies zu behaupten. Zum Beweis verweist er auf alle möglichen Sparbeschlüsse, Haushaltssperren und Ausgabenkürzungen, mit denen die maroden Staatskasse
n entlastet werden sollen.

Bei solch löblichem (leider bislang aber erfolglosem) Tun kennt die Bundesregierung nur eine Ausnahme: wenn sie die geneigte Öffentlichkeit informieren will, zum Beispiel über die Segnungen ihrer Sparpolitik.

Im laufenden Jahr lassen Kanzler & Co. sich das über 95 Millionen Euro kosten, eine Abweichung gegenüber dem Vorjahr um satte zehn Prozent. Entgegen sonstigen Gepflogenheiten handelt es sich dabei allerdings nicht um eine Kürzung, sondern um eine Erhöhung der Ausgaben.

Freilich lassen die regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeiter es damit noch lange nicht genug sein. Wer noch genauer wissen will, was die in Berlin Regierenden so alles tun, kann auf eine Fülle von Fachveröffentlichungen zurückgreifen. Auch hier zählt nur, was gut und teuer (vorzugsweise letzteres) ist; fast 78 Millionen Euro stehen hier zu Buche, Steigerungsrate wie gehabt, nämlich zehn Prozent.

Schließlich gibt es noch sogenannte "öffentlichkeitswirksame Maßnahmen". Was das genau ist, vermag der Bürger nicht zu erkennen. Es scheint sich jedoch nicht um mehr oder minder "öffentlichkeitswirksame" Talkschau-Auftritte von Regierungsmitgliedern zu handeln, die dafür ja keinen Eintritt zahlen müssen. Jedenfalls greift der Bundesfinanzminister hier in seltener Großzügigkeit in die Kasse und spendiert noch einmal 30 Millionen Euro.

Insgesamt kostet das Prinzip "Tu Gutes und rede darüber" den Steuerzahler in diesem Jahr also über 200 Millionen Euro. Da drängt sich nicht nur bei der parlamentarischen Opposition der Verdacht auf, in einem Jahr mit 13 Wahlgängen - von der Europaparlaments- bis zur Kommunalebene - könne es sich bei solch ausufernder Öffentlichkeitsarbeit zumindest teilweise auch um "stimmungsbeeinflußende Wahlwerbung" handeln. Und die hat das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1977 strikt von jeder - zulässigen - Regierungs-PR abgegrenzt. Nina Schulte

 
     
     
 
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