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Was will Angela Merkel?

 
     
 
Unabhängig von einer Formulierung in der Präambel des alten und möglicherweise neuen Entwurfs der EU-Verfassung ("Die Völker Europas sind entschlossen ...") hat es hierzulande keinen Volksentscheid über die Verfassung gegeben. Der Bundestag hatte bei nur 23 Gegenstimmen die Verfassung abgesegnet. Jetzt möchte die Regierung mit einem zweiten Anlauf neben der Abschaffung des Veto
rechts weitere wesentliche Änderungen im EU-Recht mit einer neuen Verfassung durchsetzen:

Ämter - Die EU soll künftig durch den Kommissionspräsidenten, den Außenminister und den Ratspräsidenten vertreten werden. Diese Regierungsmannschaft soll es den EU-Bürgern ermöglichen, sich mit der EU zu identifizieren.

Kommissare - Ihre Anzahl soll von 27 auf 18 reduziert werden - inklusive Präsident und Außenminister. Die Ernennung erfolgt gleichberechtigt rotierend. Das politische Gewicht eines Landes soll lediglich in der Bedeutung des zugewiesenen Amtes zum Ausdruck kommen.

Europaparlament - Das Parlament soll aufgewertet werden, indem es bei 95 Prozent der gesetzgeberischen Verfahren beteiligt wird. Allerdings ist bisher noch kein Initiativrecht des Parlaments vorgesehen und die Beteiligung soll weitgehend auf das Anhörungsrecht beschränkt bleiben. In der Außen- und Sicherheitspolitik bleibt das Parlament ohne Einfluß.

Bürgernähe - Begehren der Bürger sind verfassungsrechtlich zwar vorgesehen, aber schwer durchzusetzen: Um die Kommission mit einem Thema "von unten" zu beschäftigen, müssten eine Million Menschen das Begehren unterzeichnen. Ähnliches gelingt selbst der straff geführten katholischen Kirche kaum noch.

Ausstieg - Der Austritt aus der EU ist in Artikel I-60 des Verfassungsentwurfs vorgesehen. Die Erklärung wird allerdings nur wirksam, wenn der Rat zustimmt und ein Austrittsvertrag verhandelt wird. 1985 war Grönland aus der EWG ausgetreten.
 
     
     
 
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