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Identität verwandelt

 
     
 
Das Recht auf Heimat ist ein Menschenrecht. Wer die Menschen kennt, weiß, daß sie Heimat brauchen wie der Baum seine Wurzeln. Herder meint Heimat ist da, wo man sich nicht erklären muß. Das ist der Ort der Geborgenheit, wo ma sich anlehnen kann, wo man ohne viel Worte verstanden wird.

Die Heimat zu verlieren heißt auch einen Identitätsverlust erleiden. Heimat kann ma verlieren durch Vertreibung. Die ist immer auch praktiziert worden, um unliebsame Persone oder Bevölkerung
sgruppen loszuwerden. So haben die Tschechen die Deutschen vertrieben obwohl sie dort zu Hause waren, und so vertreiben die Serben die Albaner.

Aber man kann seine Heimat auch verlieren durch Masseneinwanderung. Im Grenzfall wir dann die ehemals autochthone Bevölkerung durch die Migranten dominiert, zur Randgrupp und schließlich zum Verschwinden gebracht. Insofern tauchten am Ende des Zweite Weltkrieges auf seiten der Sieger, die ja das Ziel hatten, Deutschland auf Daue niederzuhalten, Pläne auf, sich dabei der Bevölkerungspolitik zu bedienen.

Stalin formulierte 1942, eines der wesentlichen Kriegsziele sei die "Abschaffun ethnischer Exklusivität". Im Falle Deutschlands lasse sich dieses Kriegszie "nur durch die Masseneinwanderung von Millionen Ausländern aus fernen und fremde Kulturkreisen erreichen". Ein amerikanischer Professor namens Ernest A. Hooton, de sich als Berater Roosevelts verstand, meinte 1943 in einer Zeitschrift: "Während de Besatzungszeit müßte die Einwanderung und Ansiedlung von ausländischen Männern in de deutschen Staaten gefördert werden."

Auf diese Weise sollte das deutsche Volk, sollten die "willigen Vollstrecker" geschwächt oder bis zur Unkenntlichkeit mutiert werden. Ihre Identität sollte verwandel und gelöscht werden. Unbeschadet der Frage, ob dies eine Umsetzung des Siegerwillens war jedenfalls ist es zu dieser Migration nach Deutschland gekommen. Die USA haben im übrige die türkische Wanderung nach Deutschland bis heute gern gesehen.

Auf diesen Gesamtzusammenhang sollte hingewiesen werden, wenn nun eine deutsch Regierung sich anschickt, ein neues Volk zu wählen. Wie gesagt, die Chance hat ma selten. Die jetzige Regierung hat sie. Man eröffne den in Deutschland lebende Ausländern die Chance, Deutsche zu werden, damit sie wählen können und gleichzeiti Ausländer bleiben. Und schon hat man Hunderttausende, wenn nicht Millionen dankbare Wähler. Die Masseneinwanderung wird um die Masseneinbürgerung ergänzt. Rotgrün wollt und will die doppelte Staatsangehörigkeit für alle hier lebenden Ausländer. Sie wolle dies, weil sie vom Ziel einer wirklichen Integration Abschied genommen haben un Parallelgesellschaften, Segregation, kurz: eine multikulturelle Gesellschaft, hinnehme wollen, oder was die Grünen auch anstreben. Warum eigentlich?

Die Heftigkeit der Diskussion um die doppelte Staatsangehörigkeit erweckt de Eindruck, als sei dies für die hier lebenden Ausländer eine existentielle Frage. Die ist mitnichten der Fall. Früher wurde namentlich von den Türken ins Feld geführt, si würden bei Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit insofern benachteiligt, als si Einschränkungen im Erbrecht auf sich nehmen müßten. Selbst wenn dies zuträfe, wär das kein Grund, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, sondern das türkische Erbrech zu verändern. Nachdem dies inzwischen auch geschehen ist, bleibt letztlich nur ei Argument übrig: Die hier lebenden Ausländer, insbesondere Türken, wünsche Doppelstaatler zu werden, weil sie nicht bereit sind, die türkische Staatsangehörigkei aufzugeben.

Den einbürgerungswilligen Ausländern sollen vermeintlich unzumutbare Hindernisse au dem Weg geräumt werden. Für diesen Wunsch gibt es verschiedene Motive, die allesam nicht akzeptabel sind. Man ist stolz darauf, Türke zu sein und will deshalb die Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Es gibt familiären Druck, Türke zu bleiben. Ma will seine Existenz bewußt in zwei Kulturen leben. Man will die Vorteile beide Staatsangehörigkeiten in Anspruch nehmen.

Dergleichen kann als ernsthaftes Argument nicht verfangen. Vielmehr bestätigt e abermals, daß eine wirkliche Integration nicht gewünscht wird. Insofern ist e erstaunlich, daß deutsche Parteien hier einen Konflikt aufbauen. Es gibt kein erkennba deutsches Interesse für die doppelte Staatsangehörigkeit. Aber es gibt offenbar Deutsch und deutsche Parteien, denen nichts mehr am Herzen liegt, als in vorauseilendem Gehorsa die Wünsche von Ausländern zu erfüllen. Dies allerdings ist nicht Ausdruck eine ausgemachten Liebe zu den Ausländern, sondern ein Reflex ihrer Abneigung gegenüber de eigenen Lande.

Nun gab es heftigen Widerspruch in der Bevölkerung. Es gab eine Bürgerbefragung un es gab Wahlen in Hessen. Rotgrün mußte das Ziel einer generellen doppelte Staatsangehörigkeit zunächst aufgeben. Des Volkes Wille war zu deutlich, un verfassungsrechtliche Bedenken bekamen ihr Gewicht.

Im Zusammenhang mit der doppelten Staatsangehörigkeit wurde auch diskutiert, ob den das Mittel der Bürgerbeteiligung im Sinne einer Unterschriftensammlung angemessen sei Natürlich verwundert es, wenn diejenigen, die sich stets gegen den Ausbau plebiszitäre Elemente in unserer Verfassung gewehrt haben, nun mit einem Instrument aufwarten, das in die Richtung einer Volksabstimmung verläuft. Nur haben insbesondere die Grünen kei Recht, hier kritisch zu argumentieren, weil sie selbst zu eben diesem Thema einen solche Weg beschritten hatten. Dieser Weg rechtfertigt sich im konkreten Falle durch ein einfache Überlegung. Bei fast allen politischen Entscheidungen des Parlaments könne diese durch ein neu gewähltes Parlament geändert und rückgängig gemacht werden. D aber gemäß unserer Verfassung die einmal vergebene deutsche Staatsangehörigkeit nich wieder entzogen werden darf, wäre die vorgesehene Entscheidung im Kern unveränderlich Der mögliche Schaden kann nicht korrigiert werden.

Rotgrün hat das Ziel also nicht aufgegeben, aber sie haben zurückgesteckt. Nun sol es die doppelte Staatsangehörigkeit nicht für alle, sondern nur für die junge Ausländer bis zum 23. Lebensjahr in Deutschland geben, wenn ein Elternteil seit ach Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubni besitzt. Es geht um den Einstieg in den Ausstieg aus der Integrationspolitik. Obwohl ma durch die sogenannte Optionsentscheidung den Eindruck erweckt, Mehrstaatlichkeit vermeide zu wollen, wird dies in der Praxis die – von Rotgrün gewünschte – Folge sein Man wurde in der Durchsetzung des falschen Zieles gebremst, man hat es nicht aufgegeben Deshalb treffen die grundsätzlichen Bedenken gegen die doppelte Staatsangehörigkeit auc auf die Optionslösung mit einer zunächst befristeten doppelten Staatsangehörigkeit fü junge Menschen zu. Die doppelte Staatsangehörigkeit fördert nicht die Integration sondern verhindert sie. Im Kernbereich der Diskussion findet sich die Frage, ob die Abgab der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer die Integration fördert oder ehe behindert. Zutreffend sieht der Kommentator der "FAZ" den Kernpunkt des Streit in der Bereitschaft der Regierungskoalition, die "Einbürgerung so wenig wie möglic an den Integrationswillen des Eingebürgerten" zu binden. Es gibt inzwischen ein Fülle von Fakten, die die mangelnde Bereitschaft zur Einbürgerung und zur Integratio signalisieren. Wenn beispielsweise in Berlin 51 Prozent der türkischen Männer, die ein Ehe eingehen, ihre Frauen aus der Türkei holen, ist das kein Signal für vollzogene ode gewollte Integration. Wenn diese Menschen nun die deutsche Staatsangehörigkei zusätzlich zum Nulltarif erhalten, werden keinerlei Integrationsanstrengungen meh verlangt. Schließlich bekommt man die deutsche Staatsangehörigkeit ja geradez nachgeworfen. Die Feststellung bleibt also richtig: Je leichter die Erlangung de deutschen Staatsangehörigkeit, desto geringer die Integrationsneigung.

Wenn man daneben die deutsche Interessenlage berücksichtigt, dann gibt es keinen Grun für die Einführung der doppelten Staatsangehörigkeit. Der fehlende Wille diese Menschen, Nur-Deutsche zu werden, kann und darf für uns kein Grund sein, ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu gewähren. Auf diese Weise fördert un schafft man Separat- und Parallelgesellschaften, die zur gegebenen Zeit mit Unterstützun des Herkunftslandes einen Minderheitenstatus verlangen werden. Die darin liegende Gefahren einer multikulturellen Gesellschaft sind offenkundig. Natürlich bleibt auch da Ziel im Hintergrund erhalten, durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts neu Wähler für Rotgrün zu bekommen. Es würde um Hunderttausende gehen, die auf diese Weis neue Wähler werden. Auch können Doppelstaatler durch die Regierung des Heimatlande instrumentalisiert werden, wie es die türkische Regierung gelegentlich getan hat. De Deutschen wird es mit Sicherheit nicht gefallen, daß Doppelstaatler sehr viel mehr Recht haben als andere. Dies kann zu einer faktischen Spaltung der Gesellschaft führen. De Doppelstaatler kann je nach Bedarf das eine oder andere Rechtssystem zu seinem Vorteil in Anspruch nehmen. Schließlich wird es auch so sein, daß die Doppelstaatlichkei letztendlich das Staatsvolk als Schicksalsgemeinschaft zerstört.

Nun hat der Bundestagsinnenausschuß eine öffentliche Anhörung zu den Vorlagen de Koalition und FDP für die sogenannte Optionslösung durchgeführt. Professoren Sozialwissenschaftler, die Kirchen und die Bundesvereinigung der kommunale Spitzenverbände haben ihre Stellungnahmen vorgelegt. Das Werk von 280 Seiten vermittel Stellungnahmen, die je nach dem politischen Standort des Gutachters ausfallen und de Sachverhalt unterschiedlich beurteilen. Aber auch bei denen, die eine grundsätzlich Zustimmung signalisieren, gibt es eine Fülle von Verbesserungsvorschlägen, wei offensichtliche Mängel vorliegen. In der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbänd heißt es daher unmißverständlich: "Wir bedauern, daß die parlamentarische Beratungen zu einem wichtigen und umfangreichen Gesetzgebungskomplex innerhalb so kurze Fristen vorbereitet und durchgeführt werden müssen." Diese Vorhaltung müßte sic jeder zueigen machen, dem es um eine solide Regelung geht. Für Eile und Hast gibt e einen Grund höchstens bei denen, die ein schlechtes Gewissen und daher die Angst de Scheiterns haben, wenn länger nachgedacht wird. Die Koalition will die Beratungen in Innenausschuß und Plenum schon am 21. Mai abschließen. Diese Eile ist verdächtig.

Die CDU/CSU faßt die Bewertung des Gruppenantrages nach Anhörung wie folgt zusammen "Der Gruppenantrag von SPD, Grünen und FDP ist

– integrationspolitisch fragwürdig,

– verfassungspolitisch riskant,

– verwaltungspraktisch kaum umsetzbar."

Dieser Kritik kann sich jeder objektive Betrachter anschließen. Ob die Einbürgerun den Abschluß des Integrationsprozesses darstellen oder als Instrument der Integratio benutzt werden soll, wird durchaus unterschiedlich gesehen. Aber auch diejenigen de Gutachter, die die Einbürgerung als Integrationsmittel verstehen wollen, bemängeln a Gruppenantrag fehlende andere Mittel, wie etwa entsprechende Kurse und zum Abschlu feierliche Einbürgerungsakte. Übereinstimmend ist jedenfalls klar, daß die Einbürgerung nicht als Allheilmittel im Integrationsprozeß verstanden werden kann. Die Vernunft der Auffassung, wonach Einbürgerung am Schluß des Integrationsprozesses zu stehen hat, behält ihr Gewicht.

Insgesamt bleibt auffallend, wie wenig der Zusammenhang zwischen Zahl un Integrationsfähigkeit Beachtung findet. Es gibt eine kritische Größe bei der Zahl de Fremden, die Integration nicht mehr möglich macht. Und diese kritische Größe is erreicht. Nur der Bevölkerungswissenschaftler Josef Schmid aus Bamberg weist auf diese Sachverhalt hin: "Der naive Glaube, daß eine Gesellschaft des abstrakten, reine Menschenrechts (weil alles andere "nationale Mystik" wäre) friedlich un verträglich laufend Zuwanderer aufnehmen könne, die sich – vom Rechtsfriede angesteckt – bald integrieren würden, entspricht nicht soziologische Erkenntnissen." Der Prozeß der Integration werde durch verschiedene Faktore zunehmend behindert. Und daran kann auch die zeitweise deutsche Staatsangehörigkei nichts ändern. Dazu gehört neben dem ungebremsten Zuzug u. a. die infolge vo Mehrstaatlichkeit fehlende Chance der Integration über Arbeit und Beschäftigung und de nachlassende Integrationswille der Ausländer. Wenn das Ziel Integration wäre, kann da Optionsmodell dieses jedenfalls nicht befördern, weil es Integrationsbemühunge überflüssig macht. Schließlich bekommt man die Staatsangehörigkeit ohne Anstrengung.

Die verfassungsrechtliche Beurteilung bei den Gutachtern ist ambivalent. Da Vorhandensein von Risiken kann allerdings nicht bestritten werden. Darauf wir einvernehmlich hingewiesen.

Genauso wenig können die Argumente jener weggewischt werden, die auf die Komplexe un kostenträchtige Verwaltungspraxis verweisen. Keiner sieht sich hier in der Lage, Zahle zu nennen. Aber nicht nur die kommunalen Spitzenverbände weisen auf "enormen" Verwaltungsaufwand hin. Es werden "umfangreiche Nachfragen" erforderlich "Gänzlich unmöglich" sei es für die Standesbeamten, auch die ausländisch Staatsangehörigkeit des Kindes zu beurkunden. Die Kontakte mit ausländischen Behörde und die Zustellungspflicht werden die Kosten erhöhen." Ist die Zustellung ohnehi schon eine personal- und kostenaufwendige Versendungsform, so wird sich der Aufwand wege der häufig notwendig werdenden besonderen Zustellungsarten, z. B. der öffentliche Zustellung oder die der Zustellung im Ausland, noch zusätzlich erhöhen."

Die Stellungnahme derer, denen schließlich die praktische Durchführung obliegt, ha den Charakter eines vernichtenden Urteils.

Jeder, der Kosten sparen und eine stärkere Bürokratisierung vermeiden will, müßt angesichts dieser Einwände alles noch einmal bedenken. Aber eine bedenkenlose Regierun macht weiter. Koste es was es wolle. Dabei bringt uns Deutschen die ganze Geschicht überhaupt nichts. Es ist nichts als eine kostspielige gefährliche Geste an die Ausländer, die ohnehin Deutsche werden könnten, wenn sie es nur wollten. Aber sie wolle eben nur dann Deutsche werden, wenn sie Ausländer bleiben können.

Die schwerwiegendsten Fragen bleiben natürlich die politischen. Mit 23 soll sich als ein Heranwachsender entscheiden, ob er Deutscher oder Türke sein will. Nach Lage de Dinge werden viele beides bleiben wollen. Sie stellen entsprechende Anträge, wie da Gesetz es erlauben will. Und wie wird das ausgehen? Schwierige Ermessensentscheidunge werden die Folge sein. Es wird öffentlichen Druck geben, der sich auch in Form vo Demonstrationen äußern kann. Die Einheitlichkeit der Entscheidung in einzelne Bundesländern kann kaum gewährleistet werden. Und wenn der junge Mensch schließlic für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheidet, wie wird sich die türkische Regierun verhalten? Sie will ja die Doppelstaatler, um sie für ihre Zwecke instrumentalisieren zu können.

Sie wird möglicherweise keine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkei gestatten. Der junge Mensch tat sein Bestes. Mehr ist nicht zumutbar. Also bleibt e Doppelstaatler – wie das Gesetz es bei Unzumutbarkeit vorsieht. Und der Grundsatz de Vermeidung der Doppelstaatsangehörigkeit bleibt auf der Strecke.

In einem Zeitraum von fünf Jahren – zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr – hat der Doppelstaatler das Wahlrecht und unterliegt der Wehrpflicht. Er kann mit 20 ode 21 in ein deutsches Parlament gewählt werden, wird mit 23 Jahren wieder Türke und bleib als solcher Parlamentarier. Oder etwa nicht? Oder er wird mit 20 Beamter und was, wenn e mit 23 nur noch Türke wäre?

Eine türkische Doppelstaatlerin bekommt zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr Kinder Diese sind deutsch, auch wenn sich die Mutter mit 23 für die türkisch Staatsangehörigkeit entscheidet. Die später geborenen Kinder wären wieder Türken.

Fragen über Fragen. Eine Fülle ungelöster Probleme. Unsere Regierung tut uns keine guten Dienst mit der Hast, ein unzulängliches Gesetz durchzupeitschen. Aber eben dies Regierung hat man gewählt. Nun erfahren alle, was sie gewählt haben.
 
     
     
 
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