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Merkwürdige Meinungsfreiheit

 
     
 
Im Zusammenhang mit den Karikaturen des Propheten Mohammed (zunächst in der dänischen "Jyllands-Posten", dann auch in zahlreichen anderen europäischem Zeitungen) wird der empörten islamischen Welt vor allem entgegengehalten, daß es in der westlichen Welt Meinungs- und Pressefreiheit gäbe, die unantastbar sei.

Merkwürdig nur, daß in Dänemark das Hissen der schwarz-rot-goldenen deutschen Flagge unter Strafe steht, nicht aber das Schwenken der Haken
kreuzflagge.

Noch merkwürdiger ist es, wenn dann deutsche Politiker ins Horn der Meinungsfreiheit blasen, während man gerade darüber nachdenkt, dem zur rechtsextremen Szene zugerechneten Anwalt Horst Mahler den deutschen Paß zu entziehen, damit er das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland nicht schädigen möge. Diese Praxis soll sukzessive auf Neonazis ausgeweitet werden.

Das ist genau das, was die DDR mit mißliebigen Personen ge-macht hat. Damals wurde diese Praxis von Seiten bundesrepublikanischer Medien und Politiker als unzulässiger Eingriff in die Freiheitsrechte angesehen. Ei-gentlich müßten sich nun die Innenminister Schönbohm (Brandenburg) und Beckstein (Bayern) bei der DDR nachträglich dafür entschuldigen.

Dies ist der gerade Weg vom Rechtsstaat in den Gesinnungsstaat. Schönbohm und Beckstein mögen sich vielleicht nicht vorstellen können, daß ein solches Instrumentarium später einer stärker links geprägten Regierung dazu dienen kann, es auf mißliebige Regierungsgegner anzuwenden - wer rechts ist, bestimmt die Linke, und bis wohin das erlaubt ist, auch.

Daß in solchen Fällen die Gerichte auch schon heute nicht mehr weiterhelfen, zeigt der Fall Latussek, wie man jüngst der Freiheits-Depesche entnehmen konnte.

Paul Latussek habe danach behauptet, gehört zu haben, daß nicht 1,5 Millionen Juden in Auschwitz getötet worden seien, sondern 930000, woraufhin ihn ein Journalist anzeigte, und da half es Latussek nicht, daß er nicht nur diese Zahl nannte, sondern auch sagte: "Dabei geht es nicht um die Relativierung des Verbrechens, sondern um die geschichtliche Wahrheit. Sie kennen meine Einstellung, daß jedes Opfer eines Verbrechens eines zu viel ist."

Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, innerhalb derer Latussek mal freigesprochen und mal verurteilt worden sei, habe ihn die letzte Instanz zu einer empfindlichen Geldstrafe und zum Tragen der angelaufenen enormen Prozeßkosten verurteilt. Hingegen habe der Historiker und "Spiegel"-Redakteur Fridtjof Meyer in der Zeitschrift "Osteuropa" eine viel niedrigere Zahl von Auschwitz-Toten ge-nannt - "etwa 500000". Anzeigen gegen ihn seien zurückgewiesen worden, weil dieser sich klar von jeden Bestrebungen abgegrenzt habe, "den Holocaust und seine Schrecken zu verleugnen oder zu bagatellisieren". Hingegen habe das Gericht Latusseks Klarstellung als Verschleierung der wahren Absichten des Angeklagten gewertet.

Woher kennt das Gericht die wahren Absichten von Latussek?

Vor diesem Hintergrund will man den Muslimen allen Ernstes entgegnen, daß bei uns die Meinungsfreiheit das höchste Gut sei? Latussek wurde offensichtlich nicht nur wegen seiner geäußerten Meinung verurteilt, sondern wegen einer vom Gericht vermuteten Meinung.

Das Lied "Die Gedanken sind frei" hat in der Bundesrepublik Deutschland seine Bedeutung verloren. Hier wird mancher an die in Diktaturen übliche Gesinnungsjustiz erinnert.

Zum Thema Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland gab es jüngst noch eine Aktualisierung.

Der Wochenzeitung "Junge Freiheit", die auf der Leipziger Buchmesse unter anderem ein Buch des Autors Prof. Dr. Günter Zehm präsentieren wollte, wurde der Zugang zur Messe verwehrt. Die Begründung war, daß ansonsten die "ordnungsgemäße Durchführung" der Messe gefährdet sei. (Unter dem Druck massiver Proteste hat die Messeleitung inzwischen, wie berichtet, einen Rückzieher gemacht.)

Und dies in eben jenem Leipzig, in dem einst die Montagsdemonstranten den auf Ordnung und Sicherheit bedachten Volkspolizisten und anderen staatlichen Organen die "ordnungsgemäße" Abwicklung des öffentlichen Lebens unmöglich gemacht haben.

Da schließt sich der Kreis: Der Autor Günter Zehm, dessen Buchvorstellung die "ordnungsgemäße Durchführung" der Buchmesse angeblich gefährdete, war als junger Student in der DDR jahrelang eingekerkert, weil er schon damals die "ordnungsgemäße Durchführung" des SED-Regimes behinderte.

Hier ist die Nachfolge der heutigen Bundesrepublik zur damaligen DDR mit Händen zu greifen. Es fehlt nur noch, daß Bautzen wieder für neue Insassen in-standgesetzt wird, wo dann alle die hinkommen, die die "ordnungsgemäße Durchführung" der Bundesrepublik beziehungsweise Europas - was wohl noch schlimmer ist - behindern, und sei es, daß man es nur vermutet.

 
     
     
 
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