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Sieg für die Meinungsfreiheit

 
     
 
Daß sich die in Berlin erscheinende national-konservative Wochenzeitung Junge Freiheit nach jahrelangem Rechtsstreit gegen ihre Diffamierung durch den sozialdemokratisch dominierten nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz durchgesetzt hat, ist weit mehr als ein Sieg für die Meinungs- und Pressefreiheit
. Hier gelang es den überwiegend jungen Mitarbeitern von Verlag und Redaktion der Zeitung, eine Bresche in die bislang steigende Hetze gegen alles, was rechts ist, zu schlagen. Und das läßt hoffen.

Seit zwei Jahrzehnten schreibt die Junge Freiheit munter gegen den linken Zeitgeist an. Das konnte in der Bundesrepublik nicht lange gut gehen. Und so gefiel es denn seit 1995 dem Verfassungsschutz in dem damals sozialdemokratisch beherrschten Nordrhein-Westfalen, die Junge Freiheit in ihren Verfassungsschutzbericht aufzunehmen. Das kann jedem passieren, und dagegen kann man sich kaum wehren. Wie die ursprüngliche Aufgabe des Verfassungsschutzes, unsere Verfassung zu schützen, in Nordrhein-Westfalen entartet war, das zeigt sein Vorgehen gegenüber der Zeitung. Nichts Konkretes hat er vorzubringen. Die Begründung für seine Diskriminierung der Jungen Freiheit lautete, es lägen "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen" vor. Man muß sich auf der Zunge zergehen lassen, wie die Düsseldorfer Verfassungsschützer den Verdacht "beweisen" wollen: Da wird der Zeitung angekreidet, sie habe berichtet, daß "schätzungsweise anderthalb Millionen Zigeuner ... EU-Bürger" seien. Diese Bezeichnung "sei dazu geeignet (und bestimmt!), hergebrachte Ressentiments zu schüren", so die VS-Spezialisten. "Verdächtig" mache sich die Zeitung, weil sie die Partei der Republikaner und die Deutsche Partei in einem Artikel "gemäßigte Rechte" nennt. Und dann wollen die Verfassungsschützer erkannt haben, daß die JF beim Interviewen linker Politiker schärfer nachfragt als bei rechten. Und das Bundesamt für den Verfassungsschutz kreidet der JF als rechtsextremistisch an, sie scheine "besonderes Augenmerk ... auf die Relativierung der deutschen Schuld am Zweiten Weltkrieg zu legen". Da haben wir es amtlich: Nur wer die deutsche Kollektivschuld predigt, ist verfassungstreu (obgleich davon im Grundgesetz keine Silbe steht.)

Das alles hat mit dem Schutz unserer Verfassung nichts zu tun. Dieter Stein, der Chefredakteur der Jungen Freiheit, formuliert in seiner soeben erschienenen Broschüre "Phantom ‚Neue Rechte - Die Geschichte eines politischen Begriffs und sein Mißbrauch durch den Verfassungsschutz": "Es geht nicht mehr um die Verfolgung tatsächlichen Rechtsextremismus, was Aufgabe des Verfassungsschutzes neben der Verfolgung des Linksextremismus ist. Es geht um die Desavouierung der ‚Rechten , der einen Hälfte des Spektrums der Demokratie, insgesamt."

Man ist jedoch vorsichtig: Die Verfassungshüter sagen nicht etwa, die JF sei "rechtsextremistisch". Das würde bedeuten, sie wolle als Verfassungsfeind unseren Staat beseitigen. Solcher Unfug wäre sofort zu widerlegen gewesen, nicht aber die schwammige Andeutung, die dazu führte, daß, wenn die übrige Presse die Junge Freiheit zitiert, fast immer hinzugefügt wurde, sie werde beim Verfassungsschutzbereicht erwähnt, was erhebliche Folgen gehabt hat: Interessenten trauten sich nicht, eine angeblich "verfassungsfeindliche" Zeitung zu abonnieren; Anzeigenkunden zuckten zurück; angesprochene Prominente bekamen Angst, der Zeitung ein Interview zu gewähren. Da nützten alle Hinweise darauf, daß der Verfassungsschutz gar nicht behauptet habe, die Zeitung sei verfassungsfeindlich, nichts.

Jetzt hat endlich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Verfassungsbeschwerde der Zeitung bestätigt, daß ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht verfassungswidrig war und daß dadurch gegen die Pressefreiheit verstoßen wurde. Daß man sich in der Zeitung kritisch mit Verfassungswerten beschäftigte, sei durchaus grundgesetzkonform, so das Gericht. Die sonstigen Anwürfe der nordrhein-westfälischen Verfassungshüter wurden zurückgewiesen. Mit seinem Urteil hob das Bundesverfassungsgericht anderslautende Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts Münster auf, da sie die Zeitung in ihrer Pressefreiheit verletzen. Die Sache wurde an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen, das "unter Berücksichtigung der vom Senat (des Bundesverfassungsgerichts) dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen erneut zu prüfen (habe), ob die tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen ausreichen."

Bemerkenswert ist, daß nur wenige Medien das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen eine politische Zeitung kritisch gewürdigt haben. Nahezu alle Zeitungen und Sender schlugen in die Kerbe des Verfassungsschutzes, ohne zu begreifen, daß hier auch ihre Sache berührt worden war. Wer sagt denn, daß auf alle Zeiten in Deutschland die Linke und die linke Mitte die Hegemonie haben? Was, wenn der politische Wind eines Tages umschlägt und die neuen Herren nun unter Berufung auf die Meinungsunterdrückung aus linker Zeit ähnliche Saiten gegen Links aufziehen? Meinungsfreiheit, und dazu gehört die Pressefreiheit, ist unteilbar! Und das sagt jeder Grundgesetz-Kommentar: Das gilt für alle gesetzeskonformen Meinungen, und nicht nur für die zur Zeit "richtige".

Eigentlich hätte es schon zu Beginn der Diffamierung einen Schrei der Empörung bei den Kollegen der schreibenden und sendenden Zunft geben müssen, gleichgültig, welchem politischen Lager sie nahestehen. Nun mußte die Junge Freiheit ihren Kampf, von relativ wenigen begleitet, die die Gefahr für alle erkannten, allein durchstehen. Ihre Zähigkeit hat Erfolg gehabt. Es zeigte sich wieder einmal, daß, wenn man einen langen Atem hat, unsere Rechtsprechung sich immer noch nicht der politischen Korrektheit zu beugen gewillt ist.
 
     
     
 
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